Jeder Hundehalter ist dazu verpflichtet eine theoretische und praktische Hundesachkundeprüfung abzulegen. Dabei muss der theoretische Teil vor der Aufnahme eines Hundes erfolgen und der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme abgelegt werden.
Erforderlich ist dieser nicht, wenn man:
- Einen Nachweis über Hundehaltung in den letzten zehn Jahren besitzt und der Zeitraum mindestens zwei Jahren entspricht
- Inhaber einer Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs ist
- Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt bzw. erfolgreich absolviert hat
- Eine Erlaubnis für die Hundehaltung im Tierheim besitzt oder Hunde für Schutzzwecke ausbildet
- Hunde dienstlich betreut (Diensthund)
- Einen Blindenführhund oder Behindertenbegleithund hält
Der Sachkundenachweis muss von der Person abgelegt werden, auf den der Hund angemeldet ist. Diese Person trägt dann die Verantwortung für Familienmitglieder und Dritte, wenn der Hund an diese überlassen wird.
Verlässt ein Familienmitglied den Haushalt und ist nicht als Halter angegeben, möchte aber einen Hund halten, muss diese Person einen Nachweis erbringen.
Die Prüfung
Die theoretische Sachkundeprüfung kann in Papierform oder Online erfolgen und muss vor der Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden. Sie besteht aus 35 Single-Choice Fragen, wovon immer eine Auswahlmöglichkeit richtig ist und befasst die Themengebiete: Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation und einschlägiges Recht.
Die praktische Sachkundeprüfung hat innerhalb des ersten Jahres nach Beginn der Hundehaltung zu erfolgen. Dabei muss diese nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden. Es wird während der Prüfung die Sachkunde des Halters / der Halterin überprüft und nicht der Ausbildungsstand des Hundes. Es ist auch möglich sich vorher in Hundeschulen auf die Prüfung vorzubereiten, absolviert werden kann sie aber ausschließlich nur bei anerkannten Prüfern. Eine Liste der anerkannten Prüfer findet man auf der Homepage des LAVES.
Nach Bestehen der Prüfung muss der Nachweis nicht mitgeführt werden. Er sollte lediglich vorgelegt werden können, falls dies erforderlich sein sollte.
Falls man die Prüfung nicht bestehen sollte, ist es möglich sie erneut durchzuführen. Diese kann man dann beliebig häufig in beliebigem Abstand wiederholen. Für jede Prüfung fallen erneut Prüfungskosten an.
Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung bieten wir in unserer Praxis an.
Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Ihr Tierarztpraxis OM Team